Frank Haskamp
Betreuer

Herzlich Willkommen auf meiner Homepage. Mein Name ist Frank Haskamp. Ich arbeite im Stadtgebiet Osnabrück, dem Landkreis Osnabrück, sowie dem Altkreis Tecklenburg des Kreises Steinfurt.

„Was hülfe es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme doch Schaden an seiner Seele?“
Matthäus 16,26

Frank Haskamp
Betreuer

Herzlich Willkommen auf meiner Homepage. Mein Name ist Frank Haskamp. Ich arbeite im Stadtgebiet Osnabrück, dem Landkreis Osnabrück, sowie dem Altkreis Tecklenburg des Kreises Steinfurt.

„Was hülfe es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme doch Schaden an seiner Seele?“
Matthäus 16,26

Dienstleistungen

Basierend auf dem 1992 eingeführten Betreuungsrecht, das das alte Vormundschaftsrecht ablöste, übernehme ich die (sozialrechtliche) Beratung, Unterstützung und Vertretung von Menschen, die sich auf Grund von Erkrankungen, Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen derzeitig im Leben schwer zurechtfinden.

Um diesen Personengruppen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen, ergibt sich die Aufgabenstellung für meine Betreuungstätigkeit aus dem Gesetz und mit dem darauf basierenden Auftrag des jeweils zuständigen Amtsgerichts.

Diese können beispielsweise sein:
• Sorge für die Gesundheit
• Aufenthaltsbestimmung
• Vermögenssorge
• Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten
• Geltendmachung von Ansprüchen auf Altersversorgung
• Geltendmachung von Ansprüchen auf Hilfe zum Lebensunterhalt
• Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post

Dienstleistungen

Basierend auf dem 1992 eingeführten Betreuungsrecht, das das alte Vormundschaftsrecht ablöste, übernehme ich die (sozialrechtliche) Beratung, Unterstützung und Vertretung von Menschen, die sich auf Grund von Erkrankungen, Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen derzeitig im Leben schwer zurechtfinden.

Um diesen Personengruppen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen, ergibt sich die Aufgabenstellung für meine Betreuungstätigkeit aus dem Gesetz und mit dem darauf basierenden Auftrag des jeweils zuständigen Amtsgerichts.

Diese können beispielsweise sein:
• Sorge für die Gesundheit
• Aufenthaltsbestimmung
• Vermögenssorge
• Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten
• Geltendmachung von Ansprüchen auf Altersversorgung
• Geltendmachung von Ansprüchen auf Hilfe zum Lebensunterhalt
• Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post

Der Weg zum Ziel

Die Betreuerbestellung eines berufsmäßig rechtlichen Betreuers erfolgt auf Antrag der/des Betroffenen oder auf Anregung von Dritten durch das zuständige Amtsgericht.
Die Bestellung erfolgt nur dann, wenn die erforderliche Hilfe nicht auf andere Weise, wie z. B. durch die Unterstützung von Familienangehörigen, Bekannten, Freunden oder auch durch ambulante Dienste, erfolgen kann (andere Hilfen). Eine Betreuerbestellung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die/der Betroffene vor Eintritt des Betreuungsfalles Vorsorgemaßnahmen (z. B. Vorsorgevollmacht) getroffen hat.

Informationen zum Verfahren der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erteilen die zuständigen Betreuungsstellen der Städte bzw. Landkreise.

In meinem Wirkungskreis sind das:

die Betreuungsstelle der Stadt Osnabrück
Betreuungsstelle – ServicePortal Osnabrück (osnabrueck.de)
Die Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück
Betreuungsrecht | Landkreis Osnabrück (landkreis-osnabrueck.de)
Die Betreuungsstelle des Kreises Steinfurt
Betreuungsstelle | Kreis Steinfurt (kreis-steinfurt.de)

Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Kontakt

Frank Haskamp
Hünhügel 3
49479 Ibbenbüren

Büro: 05451 / 9955622
Fax:   0261 / 2016184231

Email: mail@haskamp-betreuer.de